
MANAGED DATENSCHUTZ
Datenschutz
im Unternehmen
Mit Struktur. Mit Verstand. Mit Herz.
Dein externer Datenschutzbeauftragter von doIT.
DATENSCHUTZ SCHAFFT VERTRAUEN
Mehr als ein Ordner.
Ein Teil Deines Arbeitsalltags.
Kundendaten, Bewerbungen, E-Mails: Dein Team arbeitet jeden Tag mit personenbezogenen Informationen.
Wir helfen Dir, Zuständigkeiten, Dokumentation und praktische Maßnahmen zusammenzubringen.
Ein fester Ansprechpartner
Datenschutzfragen haben eine Adresse.
Dein externer Datenschutzbeauftragter begleitet Dich und Dein Unternehmen.
Ein verständlicher Plan
Du weißt, was ansteht und warum.
Maßnahmen, Zuständigkeiten und Kosten werden vor der Umsetzung abgestimmt.
Einbezogene Mitarbeiter
Regeln müssen im Alltag funktionieren.
Dein Team lernt an Praxisbeispielen, worauf es beim Umgang mit Daten ankommt.
DEIN VIER-SÄULEN-MODELL
Vier Aufgaben.
Ein zusammenhängendes Konzept.
Einzelne Vorlagen lösen noch keine Datenschutzaufgabe.
Unser Modell verbindet fachliche Begleitung, konkrete Umsetzung, Schulungen und den Umgang mit Vorfällen.
01
Externer Datenschutzbeauftragter
Ein erfahrener Ansprechpartner berät Dich und begleitet die vereinbarten Datenschutzaufgaben.
Rolle, Einbindung und Leistungsumfang klären wir gemeinsam.
FACHWISSEN AN DEINER SEITE
02
Beratung und Umsetzung
Aus dem Handlungsbedarf werden konkrete Arbeitsschritte.
Wir priorisieren Maßnahmen und begleiten die freigegebenen Arbeiten mit transparentem Aufwand.
VOM PLAN IN DIE PRAXIS
03
Schulung und Sensibilisierung
Basis- und Sonderschulungen greifen die Fragen Deines Teams auf.
Praxisbeispiele machen den verantwortlichen Umgang mit Daten verständlich.
MITARBEITER AKTIV EINBINDEN
04
Datenschutzvorfälle
Wir unterstützen bei Erfassung, Einordnung und erforderlichen Schritten.
Dazu gehören Dokumentation und bei Bedarf die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
VORBEREITET HANDELN
KONKRET FÜR DEIN UNTERNEHMEN
Was wir gemeinsam
in Ordnung bringen.
Vorhandene Unterlagen und tatsächliche Abläufe bilden die Grundlage.
Wir bearbeiten, was Dein Unternehmen braucht, und stimmen zusätzliche Aufgaben vorab mit Dir ab.
Dokumente und Verträge
Auftragsverarbeitungsverträge, Anlagen und interne Regeln prüfen und auf die tatsächliche Zusammenarbeit abstimmen.
Technik und Zugriff
Technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren.
Berechtigungen, Mehrfaktor-Anmeldung, Updates und Backup mit der IT betrachten.
Website und Kommunikation
Datenschutzhinweise, Einwilligungen und eingebundene Dienste gemeinsam mit den zuständigen Beteiligten überprüfen.
Schulungen im Alltag
Schulungsbedarf ermitteln, Inhalte verständlich vermitteln und die Teilnahme dokumentieren.
Regeln für die Nutzung
Den Umgang mit E-Mail, Internet und KI-Anwendungen klären.
Vorgaben sollen zur Arbeit Deines Teams passen.
Laufende Begleitung
Neue Abläufe und veränderte Anforderungen aufgreifen.
Prioritäten, Verantwortliche und nächste Schritte nachvollziehbar festhalten.
WENN ETWAS PASSIERT
Ein Vorfall braucht
einen bekannten Meldeweg.
Eine fehlgeleitete E-Mail oder ein unberechtigter Zugriff kann schnelles Handeln erfordern.
Wir helfen, den Sachverhalt einzuordnen und die nächsten Schritte mit den Verantwortlichen abzustimmen.
72 h
Fristen im Blick behalten
Bei einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung gilt: unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.
Erfassen und einordnen
Was ist passiert, welche Daten sind betroffen und welche Risiken bestehen?
Schritte abstimmen
Schutzmaßnahmen, eine mögliche Meldung und die erforderliche Kommunikation klären.
Dokumentieren und lernen
Verlauf und Ergebnis festhalten und Empfehlungen für die weitere Absicherung ableiten.
Die Frist ist keine zugesagte Reaktionszeit von doIT.
Ob eine Meldung oder Benachrichtigung erforderlich ist, wird anhand des konkreten Vorfalls beurteilt.
KLARHEIT VON ANFANG AN
Du kennst die Schritte.
Und den vereinbarten Aufwand.
Wir starten mit einem unverbindlichen Erstgespräch und einer Einschätzung Deiner Situation.
Danach legen wir fest, welche Aufgaben zuerst angegangen werden und wie die Zusammenarbeit aussieht.
01 Ausgangslage verstehen
Ansprechpartner, bestehende Dokumente und wichtige Datenverarbeitungen gemeinsam aufnehmen.
02 Maßnahmen freigeben
Prioritäten, Zuständigkeiten, Umfang und Kosten abstimmen.
Weitere Datenschutzarbeiten beginnen erst nach Deiner Freigabe.
03 Gemeinsam dranbleiben
Umsetzung und Schulungen begleiten.
Veränderte Abläufe und offene Aufgaben regelmäßig aufgreifen.
Planbar betreut. Gezielt ergänzt.
Der externe Datenschutzbeauftragte wird zum vereinbarten monatlichen Festpreis eingebunden.
Zusätzliche Projekte und Leistungen stimmen wir gesondert ab.
GUT ZU WISSEN
Fragen zur Zusammenarbeit.
Braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nicht automatisch.
Die Pflicht richtet sich nach Art. 37 DSGVO und ergänzend nach § 38 BDSG. Entscheidend sind unter anderem Art und Umfang der Verarbeitung sowie die dort genannten Voraussetzungen. Auch ohne Benennungspflicht gelten die Datenschutzpflichten.
§ 38 BDSG nachlesen
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten einbinden?
Du erhältst fachliche Begleitung und eine externe Perspektive, ohne die Fachkunde ausschließlich intern aufbauen zu müssen.
Die Zusammenarbeit wird vertraulich organisiert. Unabhängigkeit und mögliche Interessenkonflikte müssen auch bei einer externen Beauftragung geprüft werden.
Bleibt die Verantwortung bei meinem Unternehmen?
Ja.
Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben. Die Verantwortung für die Verarbeitung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen bleibt beim Unternehmen.
DSGVO: Art. 24 und Art. 37 bis 39
Ist mit der Benennung bereits alles erledigt?
Nein.
Dokumente, technische Maßnahmen und gelebte Abläufe müssen zur tatsächlichen Verarbeitung passen. Die Benennung allein schafft keine pauschale Rechts- oder Abmahnsicherheit. Deshalb gehören Umsetzung und Schulungen zu unserem Konzept.
Was gilt für die Meldung eines Datenschutzvorfalls?
Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden, außer sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Bei voraussichtlich hohem Risiko kann zusätzlich eine Benachrichtigung Betroffener nach Art. 34 erforderlich sein. Datenschutzverletzungen sind zu dokumentieren.
DSGVO: Art. 33 und 34
Kann die Betreuung mit meinem Unternehmen wachsen?
Ja, die Bausteine werden auf die vereinbarten Aufgaben abgestimmt.
Bei neuen Projekten, veränderten Abläufen oder zusätzlichem Schulungsbedarf klären wir die Erweiterung und den Aufwand vorab.
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Datenschutz im Arbeitsalltag verankern.
Wir besprechen Deine Organisation und die Fragen, die Dich beschäftigen. Gemeinsam klären wir den passenden Beratungs- und Betreuungsbedarf.
- Verantwortlichkeiten besprechen
- Vorhandene Unterlagen einordnen
- Nächste Maßnahmen abstimmen
Beratung anfragen
Datenschutz
